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IHR WEG ZUR REHABILITATION Bei medical Park

Nach einer Krankheit oder Operation begleiten wir Sie stark und kompetent durch Ihre Reha oder Anschlussheilbehandlung (AHB). Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Antrag und den direkten Weg in eine unserer Rehakliniken.

 
 
 
 
 

Wegweiser

AHB oder Reha – Was kommt für Sie in Frage?

Sowohl Anschlussheilbehandlungen (AHB) als auch Reha sind medizinisch und therapeutisch begleitete Aufenthalte in einer Rehaklinik. Sie sind ausgerichtet auf unterschiedliche medizinische Bedarfe und werden von unterschiedlichen ärztlichen Stellen verordnet.

Die sogenannten Kostenträger – private und gesetzliche Krankenkassen sowie die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften – erstatten die Kosten. Sie können diese Leistungen jedoch auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Hier erfahren Sie, was diese beiden Optionen zum Ziel haben, wer in der Regel über die Leistung entscheidet und worauf es für Sie ankommt.

Ihr Medical Park Team

 

Infos für Sie

Wann erfolgt EINE ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG (AHB)?

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) verordnet Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus. Die AHB erfolgt direkt oder zeitnah nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie dient dazu, Ihre Genesung nach einer Operation oder schweren Erkrankung gezielt zu unterstützen. In diesem Fall übernimmt der Sozialdienst im Krankenhaus die Aufgabe, alles Nötige mit Ihrem Kostenträger (Krankenkasse oder Versicherer) zu klären und einen verfügbaren Platz in einer Rehaklinik für Sie zu finden. Insbesondere bei geplanten Eingriffen können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und im Vorfeld schon angeben, dass Sie bspw. in eine Medical Park Klinik gehen möchten.

Wann erfolgt eine Reha?

Eine Reha verordnet Ihr behandelnder niedergelassener Arzt. Er verfolgt damit das Ziel, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit, Selbstständigkeit und Lebensqualität langfristig zu verbessern. Nachdem die Verordnung ausgestellt wurde, beantragen Sie die Reha bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse oder Versicherer). Im Rahmen Ihres Antrags können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und bei Ihrem Antrag angeben, dass Sie bspw. in eine Medical Park Klinik gehen möchten. Sobald Sie einen positiven Bescheid Ihres Kostenträgers erhalten haben, haben Sie sechs Monate Zeit, die genehmigte Reha anzutreten. 

Wer übernimmt die Kosten?

Grundsätzlich gilt: Für versicherte Erwerbstätige übernimmt die Kosten einer AHB oder Reha in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Regelhafte Ausnahmen gibt es bei Beamten, bei denen die private Krankenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe greift. Bei Versicherten, die bereits in Rente sind, werden die Kosten von den privaten oder gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch möglich ist es, die Leistungen eines Aufenthaltes in der Rehaklinik als Selbstzahler zu tragen.

Wann nehmen Sie Kontakt mit uns auf?

Bevor Sie Kontakt mit uns aufnehmen, um Ihren Aufenthalt bei uns zu planen, müssen einige Schritte vorab erledigt sein. Im Folgenden sehen Sie, wie Sie richtig vorgehen:

  • Ihr Arzt hat die AHB oder die Reha verordnet.
  • Jetzt gilt zu unterscheiden – handelt es sich um eine AHB oder um eine Reha.
    • Bei einer AHB nimmt in der Regel der Sozialdienst für Sie Kontakt mit uns auf, um Ihren Aufenthalt in einer unserer Kliniken zu organisieren.
    • Bei einer Reha hingegen nehmen Sie selbst Kontakt mit uns auf. Sobald Ihren der positive Bescheid Ihres Kostenträgers vorliegt kontaktieren Sie bitte unsere Zentrale Reservierung.
    • Sind Sie Selbstzahler, gilt für die AHB ebenfalls: Der Sozialdienst tritt für Sie in Aktion und nimmt Kontakt mit uns auf. Bei einer Reha nehmen Sie direkt Kontakt auf mit unserer Zentralen Reservierung.
  • Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Zentralen Reservierung von Medical Park hier.
  • Mit Ihrer Terminbestätigung erhalten Sie umfassende Anreiseunterlagen, in denen Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Aufenthalt finden.

Gut zu wissen

Sie erhalten eine Reha?

So navigieren Sie leichter durch den Antragsprozess

Im Gegensatz zur AHB übernehmen Sie bei einer verordneten Reha die Antragstellung bei Ihrem Kostenträger selbst. Damit Sie gut durch den Prozess vom Antrag bis zu Ihrem Aufenthalt navigieren können, haben wir Ihnen einige nützliche Informationen zusammengestellt.

 

Infos für Sie

Von der ärztlichen Verordnung zum Antrag
  • Ihr behandelnder niedergelassener Arzt befürwortet eine medizinische Reha?
  • Nach eingehender Untersuchung und einem Gespräch hat er Ihnen eine für Ihre Indikation entsprechende Verordnung und den Befundbericht ausgestellt. Wunderbar!
  • Dann können Sie im nächsten Schritt den Antrag für Ihre Reha bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse oder Versicherer) stellen.
So stellen Sie den Reha-Antrag
  • In der Regel wird Ihr behandelnder niedergelassener Arzt Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen für eine Rehabilitationsmaßnahme vor Ort aushändigen.
  • Den Antrag reichen Sie mit den notwendigen medizinischen Unterlagen, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein.
  • Tipp: Geben Sie im Rahmen Ihres Antrags die entsprechende Medical Park Klinik bereits als Wunschklinik an.
So nutzen Sie ihr Wunsch- und Wahlrecht

Bei der Beantragung einer Reha können Sie Ihre Wunschklinik im Antrag angeben. Der Kostenträger muss berechtigte Wünsche berücksichtigen. „Berechtigt“ bedeutet in diesem Fall „medizinisch begründet“.

Folgende Gründe könnten demnach beispielsweise Berücksichtigung finden:

  • Die Behandlung und Therapien einer bestimmten Klinik passen zu Ihrem Krankheitsbild und möglichen Nebendiagnosen.
  • Die Lage der Klinik kann den Behandlungserfolg unterstützen, etwa am Meer oder in einem Luftkurort.
  • Auch persönliche Gründe  können wichtig sein. Zum Beispiel, wenn Sie Abstand von Ihrem Alltag gewinnen, eine Begleitperson mitnehmen möchten oder eine Klinik bevorzugen, die zu Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation passt.
  • Auch Wünsche zum Zeitpunkt und zur Art der Reha können berücksichtigt werden.

Tipp: Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem jeweiligen  Kostenträger über die geltenden Kriterien.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht wurde nicht berücksichtigt - das können Sie tun

Sollte Ihr Wunsch- und Wahlrecht von ihrem Kostenträger nicht berücksichtigt worden sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Fristen für den Widerspruch entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Als Hilfestellung haben wir für Sie einen Musterwiderspruch vorbereitet. Passen Sie darin Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Wunschklinik an.

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