Beauftragte fürMedizinproduktesicherheit
Ihr Kontakt für den Notfall
Medizinproduktesicherheit
Ihr Kontakt für den Notfall
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im § 6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Für Ihre Sicherheit
Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unter folgenden E-Mail-Adressen:
Ihr Wohl und Ihre Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren,
falls Sie Hinweise oder Anliegen zur Medizinproduktesicherheit haben.